Behandlungsdauer
Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf (unterschiedliche psychische und physische Folgeschäden der Alkoholerkrankung) des Klienten und sollte mindestens einen Zeitraum von 2 Jahren umfassen.
Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf (unterschiedliche psychische und physische Folgeschäden der Alkoholerkrankung) des Klienten und sollte mindestens einen Zeitraum von 2 Jahren umfassen.