Alkohol- oder/und medikamentenabhängige Männer mit chronischem Krankheitsverlauf und entsprechenden physischen, psychischen und sozialen Beeinträchtigungen bei vorübergehender oder dauerhafter Unfähigkeit zur alkoholabstinenten und eigenverantwortlichen Lebensführung.
Unsere Einrichtungen sind ungeeignet für Personen, die
- psychisch krank sind und nervenärztlicher Behandlung bedürfen (Doppeldiagnosen),
- pflegebedürftig im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes und
- abhängig von illegalen Drogen sind.