Verein zur sozialen Rehabilitation von Abhängigkeitskranken

Alkohol- oder/und medikamentenabhängige Männer mit chronischem Krankheitsverlauf und entsprechenden physischen, psychischen und sozialen Beeinträchtigungen bei vorübergehender oder dauerhafter Unfähigkeit zur alkoholabstinenten und eigenverantwortlichen Lebensführung.

Unsere Einrichtungen sind ungeeignet für Personen, die

  • psychisch krank sind und nervenärztlicher Behandlung bedürfen (Doppeldiagnosen),
  • pflegebedürftig im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes und
  • abhängig von illegalen Drogen sind.
  • Vorstellungsgespräch
  • Aufnahmeantrag mit unterschriebener Freiwilligkeitserklärung
  • Sozialbericht durch die einweisende Stelle
  • Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB IX
  • Kostenzusage durch den jeweiligen Kostenträger
  • Unmittelbar vorangegangene psychiatrische Regelbehandlung (Entgiftungsbehandlung)
  • (Wieder-)Erlangung der psychischen und physischen Leistungsfähigkeit und der sozialen Kompetenzen bzw. Vermeidung ihres weiteren Abbaus
  • Alkoholabstinente und zufriedene Lebensführung
  • Soziale Integration innerhalb und je nach Fähigkeiten außerhalb beschützender Einrichtungen

Das Leistungsprofil der soziotherapeutischen Langzeiteinrichtungen wird im Wesentlichen bestimmt durch das soziotherapeutische Angebot mit den im Vordergrund stehenden Behandlungsmethoden:

  • Gruppenarbeit
    • Einzel- und Gruppengespräche
    • Sozial- und Selbstsicherheitstraining
    • Integrations- und Motivationsgespräche
    • Training zur praktischen Lebensführung
    • Erlebnispädagogische Freizeitangebote sowie soziale Außenbeziehungen und Aktivitäten

  • Ergotherapie
    • Kreatives Schaffen mit verschiedenen Materialien (Ton, Holz, Papier, Speckstein, Leder etc.)
    • Malerei und Graphik

  • Gärtnerische Tätigkeit
  • Aktivitäten des täglichen Lebens (Kochen, Backen, lebenspraktische Übungen)
  • Kognitives Training, u.a. auch am Computer
  • Hauswirtschaftstraining, wie Wäschepflege, Umgang mit Haushaltchemie u.ä.
  • Sport- und Bewegungstherapie

Die Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf (unterschiedliche psychische und physische Folgeschäden der Alkoholerkrankung) des Klienten und sollte mindestens einen Zeitraum von 2 Jahren umfassen.